Abrechnung:
Gesetzliche Versichert
Gesetzliche Krankenkassen zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen. Die Heilpraxis wird als reine Privatpraxis geführt, d. h. es besteht keine Möglichkeit, über die Gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen.
Privat Versichert oder Zusatzversicherung
Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen erstatten normalerweise die Leistungen von Heilpraktikern. Ob und in welcher Höhe private Krankenkassen und Zusatzversicherungen die Leistungen erstatten, hängt aber sehr stark vom jeweiligen Versicherungstarif ab. Daher kann ich leider keine Garantie dafür abgeben, dass Ihre Versicherung den gesamten Rechnungsbetrag erstattet. Leistungen, die von Ihrer Krankenkasse nicht erstattet werden, müssen Sie selbst tragen.
Wenn Sie privat versichert sind oder eine Zusatzversicherung besitzen, erhalten Sie eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) die Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen können.
Ästhetische Behandlung
Ästhetische Behandlungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Sie müssen die Kosten selbst tragen.
Termine:
Es werden ausschließlich Termine nach Vereinbarung vergeben, somit werden längere Wartezeiten für Sie vermieden.
Terminabsage:
Wenn Sie zu einem vereinbarten Termin verhindert sind, sagen Sie diesen bitte bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ab. Dann vereinbare ich gerne einen neuen Termin mit Ihnen, und es entstehen Ihnen keine Kosten für den abgesagten Termin.
Später oder überhaupt nicht abgesagte und nicht wahrgenommene Termine muss ich Ihnen jedoch in Rechnung stellen, soweit ich ihn nicht anderweitig vergeben kann.